Konjunkturausgleichsrücklage
- Konjunkturausgleichsrücklage
bei der ⇡ Deutschen Bundesbank angesammelte unverzinsliche Guthaben des Bundes und der Länder. Nach näherer Maßgabe des ⇡ Haushaltsplans oder einer Rechtsverordnung der Bundesregierung haben bei einer die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigenden Nachfrageausweitung Bund und Länder zur Erreichung der Ziele des ⇡ Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG) als Operationalisierung einer antizyklischen Finanzpolitik (⇡ finanzpolitische Stabilisierungsfunktion) der K. Mittel bis zu 3 Prozent der jährlich erzielten Steuereinnahmen zuzuführen (§§ 15 ff. StWG).
- Zweck: Die K. soll bei einer Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit im Interesse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zusätzliche Ausgaben finanzieren.
- Zuführungen 1969, 1970 und 1971 bis zur Höhe von 4,1 Mrd. DM; Verausgabungen in den Jahren 1972 und 1974 bis 1976 führten die K. auf Null zurück.
Lexikon der Economics.
2013.
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